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Bauverein Gelsenkirchen eG

Genossenschaft

„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“
Friedrich Wilhelm Raiffeisen

„Ein Dach über dem Kopf“ bedeutet Schutz und Sicherheit. Vor vielen Jahren haben sich Baugenossenschaften genau zu diesem Zwecke gegründet: In Zeiten der Wohnungsnot ihren Mitgliedern ein Zuhause zu günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen zu können. Im Falle des Gemeinnützigen Bauvereins Gelsenkirchen waren es Bürger, die selbst aktiv wurden und 1902 „ihre“ Genossenschaft eintragen ließen.
Noch heute ist man in Sachen bezahlbarem Wohnraum beim Bauverein Gelsenkirchen an der richtigen Adresse.

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Zweck der Genossenschaft

„Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“, so heißt es im Satzungstext. Die Genossenschaft bewirtschaftet Häuser und Wohnungen, die sie ausschließlich ihren Mitgliedern in Form von Dauernutzungsverträgen zur Verfügung stellt.

Mitglied wird man durch die Zeichnung und Einzahlung von zwei Geschäftsanteilen zu je 260 Euro. Das Geschäftsguthaben bildet einen Teil des Eigenkapitals, so dass die Mitglieder auch Miteigentümer der Genossenschaft sind.

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Mitwirken an Entscheidungen

Hier können sie auch an Entscheidungen mitwirken. Zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungs­mäßigkeit der Geschäftsführung unterliegen die Genossen­schaften einer jährlichen Pflichtprüfung durch den zuständigen Prüfungsverband.

Vorstand und Geschäftsführung des Bauverein Gelsenkirchen fühlen sich dem Zwecke der Versorgung ihrer Mitglieder mit modernem und preiswertem Wohnraum verpflichtet. Und auch die soziale Verantwortung spielt nach wie vor eine große Rolle.